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EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Informationen für unsere Kunden

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – die sogenannte PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab und stellt neue Anforderungen an Verpackungen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

Was das für Ihre Bestellung bedeutet

Wir liefern Ihnen Druckerzeugnisse: Flyer, Falzflyer, Broschüren, Visitenkarten, Postkarten, Plakate, Kalender und weitere Printprodukte. Diese Druckerzeugnisse sind selbst keine Verpackung im Sinne der Verordnung.

Verpackung im Sinne der PPWR ist bei uns der Versandkarton aus Wellpappe, in dem Ihre Druckware zu Ihnen gelangt. Für diese Versandverpackung halten wir die entsprechenden Unterlagen bereit.

Unterlagen anfordern

Benötigen Sie für Ihre eigene Dokumentation Angaben oder eine Konformitätserklärung zu unserer Versandverpackung, schreiben Sie uns bitte an support@druckscheune.de mit dem Stichwort „PPWR“. Sie erhalten die Unterlagen von uns per E-Mail.

Aufkleber und weitere Produkte

Verwenden Sie ein bei uns bestelltes Produkt – zum Beispiel Aufkleber – an Ihrer eigenen Verpackung und benötigen dafür Materialangaben für Ihre eigene Bewertung nach der PPWR, sprechen Sie uns bitte vor der Bestellung an. Wir klären den Einzelfall mit unseren Lieferanten.

Ihre Fragen

Bei Rückfragen zur PPWR im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung erreichen Sie uns unter 0351 6482554-0 oder per E-Mail an support@druckscheune.de.

Stand: August 2026. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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